Wissenswertes
Verhalten im Schadensfall
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Einsatzkräfte alarmieren
- Feuerwehr 122
- Polizei 133
- Rettung 144
- Bergrettung 140
- Euronotruf 112
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Schaden möglichst gering halten
Versicherungsnehmer sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Dazu zählt z.B.: Löschdecken oder Feuerlöscher verwenden, Wasser absperren, Strom abschalten, wertvolle Gegenstände aus dem Gefahrenbereich bringen, absichern der Gefahrenstelle, ...
Wichtig: NIEMALS selber in Gefahr bringen!!! - 3
Schaden melden
Jeder Schaden muss binnen 3 Tage und vor Reparatur gemeldet werden.
Bereits reparierte Schäden sind nicht mehr nachvollziehbar!
Eine schnelle und genaue Schadensmeldung ermöglicht eine rasche Erledigung. - 4
Ursache festhalten
Schreiben Sie den Schadenshergang auf, machen Sie Fotos der beschädigten Gegenstände.
Vor allem vor der Beseitigung von Gefahrenstellen oder zum Verhindern von Folgeschäden (z.B.: bei Glasbruch oder Leitungswasserschäden) sind Fotos unersetzlich.
Ihr Betreuer oder ein Sachverständiger kann so bei der Besichtigung den Schaden bzw. Schadenshergang noch besser nachvollziehen. - 5
Schadenserledigung
Kostenvoranschläge sind einzuholen (bei Reparatur durch Firmen) und vor Reparatur vorzulegen. Sobald Rechnungen und Belege vorhanden sind sollten diese bei Ihrem Betreuer oder im Büro im Sinne einer schnellen Abwicklung abgegeben werden. Bei Reparatur in Eigenregie sind die geleisteten Stunden und Arbeiten mitzuschreiben und vorzulegen.
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Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung direkt an den Versicherungsnehmer bzw. an die Reparaturfirma.
Eine Benachrichtigung über die geleisteten Zahlungen ergeht schriftlich an den Versicherungsnehmer.